Zuschüsse für Prüfung und Gründung

Meisterprämie: Attraktive Förderung für Ihre Qualifizierung und Betriebsstart

Die Meisterprämie bietet erhebliche finanzielle Vorteile für den Abschluss einer Meisterprüfung und stärkt die Position bei der Gründung eines Meisterbetriebs. Sie reduziert Kosten und ermöglicht einen sicheren Einstieg in die Selbstständigkeit. Im Folgenden werden die aktuellen Bedingungen in ausgewählten Bundesländern verglichen, basierend auf den neuesten verfügbaren Daten.

Zwei wesentliche Förderformen stehen im Fokus, wenn es um den Zuschuss für die Meisterprüfung und den Zuschuss Gründung als Meisterbetrieb geht.

Förderung für Prüfung

Der erste Typ, die Meisterprämie, belohnt den erfolgreichen Abschluss der Prüfung und deckt Teile der Ausbildungskosten ab. Sie motiviert zur Qualifizierung und schafft eine solide Basis für berufliches Wachstum. In vielen Bundesländern wird dieser Zuschuss als Einmalzahlung gewährt, was die Investition in Weiterbildung rentabler macht.

Förderung für Gründung

Der zweite Typ, der Gründungszuschuss Meisterbetrieb, unterstützt speziell den Start eines Unternehmens. Dieser Zuschuss Gründung ermöglicht Investitionen in Ausrüstung, Räume oder Marketing und reduziert das Risiko bei der Existenzgründung. In Regionen wie NRW oder BW wird er als Prozentsatz der förderfähigen Kosten berechnet, was die finanzielle Planung erleichtert. Beide Formen ergänzen sich ideal: Nach der Prämie für die Prüfung folgt der Zuschuss Gründung, um den Übergang in die Selbstständigkeit zu sichern.

Ausbildungs-Vergleich

Vergleich der Meisterprämien in ausgewählten Bundesländern

Die Meisterprämien unterstützen den erfolgreichen Abschluss beruflicher Weiterbildungen und tragen zur Sicherung qualifizierter Fachkräfte bei. Sie erleichtern den Einstieg in Führungs- und Gründungsaktivitäten und machen Investitionen in die Qualifizierung attraktiver. Im Folgenden wird ein Überblick in tabellarischer Form gegeben, ergänzt um die Prämienhöhe als zentrales Kriterium sowie den Gültigkeitszeitraum für eine umfassende Orientierung.

Die Meisterprämie stellt eine staatliche Anerkennung für abgeschlossene Meisterprüfungen dar und bietet finanzielle Entlastung. Sie umfasst Beträge von 1.500 bis 3.500 Euro je nach Land und wird steuerfrei ausgezahlt. Der Gründungszuschuss Meisterbetrieb ergänzt dies durch Förderung des Betriebsstarts, mit Höhen bis zu 16.000 Euro in NRW. Beide Zuschüsse fördern die Handwerksbranche und machen Gründungen attraktiver.

In NRW wurden seit 2023 über 5.000 Meisterprämien ausgezahlt, was eine jährliche Nutzung von mehr als 4.000 Anträgen zeigt.

In BW lagen 2023 über 2.700 Auszahlungen vor, während Bayern mit Tausenden von Boni pro Jahr rechnet. Der Gründungszuschuss Meisterbetrieb wird in NRW hoch frequentiert, mit temporären Antragsstopps aufgrund starker Nachfrage.

Insgesamt steigt die Inanspruchnahme, da mehr Gründer die Vorteile erkennen.

Kriterium Nordrhein-Westfalen (NRW) Baden-Württemberg (BW) Bayern (BY)

Höhe der Prämie

2.500 € (einmalig pro Person, steuerfrei)

1.500 € (pro Abschluss, steuerfrei; mehrfach möglich bei unterschiedlichen Abschlüssen)

3.000 € (einmalig pro Abschluss, steuerfrei)

Zielgruppe

Handwerksmeister mit Abschluss in Gewerbe nach Anlage A/B1 HwO; Hauptwohnsitz in NRW zum Prüfungszeitpunkt

Absolventen Meisterprüfungen im Handwerk (Anlage A/B1 HwO); Hauptwohnsitz oder Beschäftigung in BW zum Prüfungszeitpunkt

Absolventen Meister- oder gleichwertiger Prüfungen (DQR-Niveau 6/7); Hauptwohnsitz oder Beschäftigung in Bayern

Zeitpunkt der Antragstellung

Innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Prüfungszeugnisses (Zeugnis nicht älter als 3 Monate)

Jederzeit rückwirkend ab Abschluss; Kammern sammeln zu Stichtagen (31. Mai/30. November)

Innerhalb von 2 Jahren nach Prüfungsabschluss; automatisches Anschreiben durch zuständige Stelle

Kriterien der Inanpruchnahme

Erfolgreiche Meisterprüfung ab 01.07.2023; Nachweis Hauptwohnsitz (erweiterte Meldebescheinigung); keine vorherige Beantragung in anderem Bundesland; keine Altersgrenze

Erfolgreiche Prüfung ab 01.01.2020; Nachweis Hauptwohnsitz/Beschäftigung (Meldebescheinigung/Arbeitgeberbescheinigung); Ausschluss weiterer Prämien; Prüfung vor zuständiger Stelle

Erfolgreiche Prüfung vor bayerischer Stelle (Ausnahmen bei Nichtverfügbarkeit); Nachweis Hauptwohnsitz/Beschäftigung; Liste anerkannter Abschlüsse beachten; De-minimis-Regel bei Unternehmern

Ablauf

Online-Antrag (teildigital/volldigital via BundID); Upload Zeugnis/Meldebescheinigung; Auszahlung innerhalb 4 Monaten; Bearbeitung durch LGH

Antrag bei wohnortnaher HWK; Formular + Nachweise einreichen; Prüfung/Auszahlung durch HWK oder Ministerium; laufend oder stichtagsbasiert

Antrag bei zuständiger Kammer/Stelle; automatisches Anschreiben; Prüfung und Auszahlung durch Ressort; detaillierte Infos per Ansprechpartner

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Keine Kombination mit Prämien anderer Bundesländer; keine Anrechnung auf andere Leistungen (z. B. Aufstiegs-BAföG)

Kombinierbar mit Aufstiegs-BAföG (bis 75 % Kostenerstattung); keine Kürzung von Fortbildungskosten; Ausschluss weiterer Prämien

Kombinierbar mit Aufstiegs-BAföG und weiteren Landesförderungen; keine expliziten Ausschlüsse

Gültigkeitszeitraum (ab wann)

Ab 01.07.2023 (für Prüfungen ab diesem Datum); laufend bei verfügbaren Mitteln

Ab 01.01.2020 (rückwirkend); laufend bei Haushaltsentscheidung

Ab 2013, aktualisiert zum 31.12.2024; bis 31.12.2027

Kriterium Hessen (HE) Rheinland-Pfalz (RLP)

Höhe der Prämie

3.500 € (pro Abschluss, steuerfrei; mehrfach möglich)

2.000 € (pro Abschluss, steuerfrei; mehrfach möglich; 1.000 € für Abschlüsse vor 2020)

Zielgruppe

Absolventen öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen (BBiG/HwO, DQR-Niveau 6/7, z. B. Meister, Fachwirt); Hauptwohnsitz oder Haupttätigkeit in Hessen

Absolventen Fortbildungsprüfungen vor Kammern (DQR-Niveau 6/7, z. B. Meister, Fachwirt); Hauptwohnsitz oder Beschäftigung in RLP zum Prüfungszeitpunkt

Zeitpunkt der Antragstellung

Innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses

Innerhalb von 12 Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses; automatisches Anschreiben für Prüfungen in RLP

Kriterien der Inanpruchnahme

Erfolgreiche Prüfung vor hessischer Stelle (Ausnahmen möglich); Nachweis Hauptwohnsitz/Haupttätigkeit; DQR-Zuordnung Niveau 6/7; keine Altersgrenze

Erfolgreiche Prüfung vor Kammer (Ausnahmen bei Nichtverfügbarkeit in RLP); Nachweis Hauptwohnsitz/Beschäftigung; De-minimis-Erklärung bei Unternehmern; schulische Abschlüsse ausgeschlossen

Ablauf

Antrag bei Begleitstelle (z. B. HWK/IHK); Formular + Nachweise; Prüfung und Auszahlung (ggf. mehrmonatige Wartezeit durch Haushaltsfreigabe)

Original-Antrag + Nachweise bei zuständiger Kammer (HWK/IHK/LWK); Prüfung vor Ort; Auszahlung nach Ermessen im Haushaltsrahmen

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Kombinierbar mit Aufstiegs-BAföG (bis 75 % Kostenerstattung, ergibt oft kostenfreie Ausbildung); keine Kürzung oder Aufstockung

Kombinierbar mit Aufstiegs-BAföG; keine expliziten Ausschlüsse, aber De-minimis-Regel beachten

Gültigkeitszeitraum (ab wann)

Ab 01.06.2024; laufend im Haushaltsrahmen

Ab 01.01.2017 (rückwirkend); laufend bei verfügbaren Mitteln

Gründungs-Vergleich

Vergleich der Zuschüsse für die Gründung von Meisterbetrieben

Die Zuschüsse für die Gründung von Meisterbetrieben erleichtern Existenzgründern den Einstieg in die Selbstständigkeit und sichern die Finanzierung erster Investitionen. Solche Förderungen stärken die Wettbewerbsfähigkeit neu gegründeter Handwerksbetriebe und fördern die Übernahme bestehender Unternehmen. Im Folgenden wird ein tabellarischer Überblick zu den relevanten Programmen in den genannten Bundesländern gegeben. Wo keine spezifische Meistergründungsförderung existiert, wird dies kenntlich gemacht. Die Angaben basieren auf dem Stand November 2025 und dienen der

Kriterium Nordrhein-Westfalen (NRW) Baden-Württemberg (BW) Bayern (BY)

Höhe der Förderung

Bis 11.500 € (Grundförderung); + 2.000 € Bonus bei Betriebsübernahme; + 2.500 € Bonus für Gründung in frauenunterrepräsentierten Berufen; max. 16.000 € (Zuschuss: 70 % der förderfähigen Ausgaben)

Bis 10.000 € (Tilgungszuschuss: 10 % des Bruttodarlehens)

Keine spezifische Meistergründungsförderung; allgemeine Meisterprämie: 3.000 € (nicht gründungsspezifisch)

Zielgruppe

Handwerksmeister bei Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb (Anlage A/B1 HwO)

Junge Handwerksmeister bei Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb (Anlage A/B1 HwO)

Nicht anwendbar (keine spezifische Förderung)

Zeitpunkt der Antragstellung

Vor Gründung oder Übernahme; Bewilligungen ab 01.10.2025

Vor oder bei Beantragung des Darlehens; laufend

Nicht anwendbar

Kriterien der Inanpruchnahme

Meisterprüfung abgeschlossen; förderfähige Ausgaben (z. B. Investitionen); Hauptwohnsitz in NRW; keine vorherige Förderung in anderem Land

Meisterprüfung innerhalb 24 Monate vor Gründung abgeschlossen; in Verbindung mit L-Bank-Darlehen („Startfinanzierung 80“ oder „Gründungsfinanzierung“); Hauptwohnsitz oder Sitz in BW

Nicht anwendbar

Ablauf

Antrag bei Landes-Gewerbeförderungsstelle oder NRW.Bank; Prüfung der Ausgaben; Auszahlung nach Bewilligung

Antrag über Hausbank an L-Bank; Tilgungszuschuss nach Darlehensgewährung

Nicht anwendbar

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Kombinierbar mit Aufstiegs-BAföG und allgemeinen Gründungsförderungen; keine Doppelprämien

Nur in Kombination mit L-Bank-Darlehen; kombinierbar mit Aufstiegs-BAföG

Nicht anwendbar (allgemeine Kombinationen mit Gründerlotse Bayern möglich)

Gültigkeitszeitraum (Stand 2025)

Ab 01.10.2025; laufend bei verfügbaren Mitteln

Ab 01.12.2020; laufend

Nicht anwendbar

Kriterium Hessen (HE) Rheinland-Pfalz (RLP)

Höhe der Förderung

Keine spezifische Meistergründungsförderung; allgemeine Meisterprämie: 3.500 € (nicht gründungsspezifisch)

2.500 € (einmalig pro Person, Aufstiegsbonus II)

Zielgruppe

Nicht anwendbar (keine spezifische Förderung)

Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertigen Fortbildungen bei Gründung einer Vollexistenz, Übernahme, Beteiligung (mind. 25 %), Nebenerwerbsgründung oder schrittweiser Selbstständigung

Zeitpunkt der Antragstellung

Nicht anwendbar

Spätestens 12 Monate nach Gründung

Kriterien der Inanpruchnahme

Nicht anwendbar

Meisterprüfung in RLP abgeschlossen; Selbstständigkeit mind. 2 Jahre halten; De-minimis-Regel beachten

Ablauf

Nicht anwendbar

Antrag bei zuständiger Kammer (HWK/IHK/LWK); Nachweise zur Gründung einreichen; Auszahlung nach Prüfung

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Nicht anwendbar (allgemeine Kombinationen mit hessischen Gründungsprogrammen möglich)

Kombinierbar mit Aufstiegs-BAföG und Aufstiegsbonus I; keine expliziten Ausschlüsse

Gültigkeitszeitraum (Stand 2025)

Nicht anwendbar

Ab 01.01.2017; laufend bei Haushaltsmitteln

Diese Tabellen verdeutlichen die regionalen Unterschiede und helfen bei der Auswahl des passenden Standorts für Ihre Meisterprüfung oder Gründung. Die Meisterprämie und der Gründungszuschuss Meisterbetrieb bieten klare Vorteile, indem sie finanzielle Belastungen mindern und die Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Wer hat was genutzt?

Für welchen Gründer ist dieses Produkt geeignet? Fünf Beispiele

Dieser Zuschuss eignet sich für ambitionierte Handwerker, die qualifiziert gründen möchten. Beispiele:

Beispiele für geeignete Gründer

mittelstand 6

Elektromeister

Ein Elektromeister plant die Übernahme eines Betriebs – der Zuschuss Gründung als Meisterbetrieb deckt Investitionen ab.

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Frisörmeisterin

Eine Friseurmeisterin startet eine Filiale – die Meisterprämie reduziert Prüfungskosten, der Gründungszuschuss finanziert Einrichtung.

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Malermeister

Ein Malermeister gründet eine Werkstatt – der Zuschuss Gründung stärkt die Kapitalbasis.

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Bäckermeister

Ein Bäckermeister übernimmt eine Backstube – beide Förderformen sichern den Einstieg.

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Installateurmeister

Ein Installateurmeister betritt den Markt – der Zuschuss minimiert Risiken und maximiert Chancen.

Hohe Bestandsquote unserer unterstützten Betriebe

Unternehmen, die wir begleiten, weisen eine Erfolgsrate von 83 Prozent auf, wenn es um die Präsenz am Markt nach fünf Jahren geht. Im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt von 37 Prozent unterstreicht dies die Wirksamkeit unserer Ansätze und bietet Ihnen Sicherheit.

Maßgeschneiderte Beratung für Ihr Vorhaben

Wir passen unsere Unterstützung präzise an die Besonderheiten Ihres Projekts an, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Dadurch entstehen individuelle Strategien, die den Zuschuss Gründung als Meisterbetrieb effizient nutzen.

Umfassende Zeit für Ihr Unternehmenskonzept

Ausreichend Zeit wird in die Analyse und Entwicklung Ihres Projekts investiert, was fundierte Entscheidungen ermöglicht und den Erfolg steigert.

Solide Partnerschaften zu Finanzinstituten

Gute Verbindungen zu Banken werden genutzt, falls ein Kredit für Ihren Start benötigt wird. Das erleichtert den Zugang zu günstigen Konditionen und ergänzt den Gründungszuschuss Meisterbetrieb.

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Was ist noch offen?

Meisterprämie: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Prüfungszeugnis, Meldebescheinigung und ggf. Arbeitgebernachweis sind essenziell.

In den meisten Ländern nein, der Antrag erfolgt vor oder kurz nach der Gründung.

Nein, die Förderung steht allen qualifizierten Absolventen offen.

Oft ergänzend, was zu fast kostenfreier Qualifizierung führt.

Gründe werden mitgeteilt, eine Nachbesserung ist möglich.

Nein, er wird steuerfrei ausgezahlt.

 

In der Regel nein, pro Person einmalig.

 

Handwerksgewerbe nach HwO, DQR-Niveau 6/7.

Bis zu vier Monate, abhängig vom Land.

Ja, wie in den Tabellen dargestellt.

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Gemeinsamer Weg mit uns

Die Meisterprämie ist in Ihrer doppelten Ausprägung eine sehr gute Option, zum einen Ihre Meisterprüfung als auch die Gründung des eigenen Betriebs voranzutreiben. Wir unterstützen Sie dabei durch eine  maßgeschneiderte Beratung. Um erfolgreich durchstarten zu können, kontaktieren Sie uns hier

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