Geförderte Beratung: Ihr Weg zur erfolgreichen Existenzgründung
Die Gründung eines Unternehmens ist ein spannender, aber auch herausfordernder Schritt. Eine geförderte Beratung kann Ihnen dabei helfen, Ihre Geschäftsidee strukturiert umzusetzen und nachhaltiges Wachstum zu sichern.
Mit staatlichen Förderprogrammen wie der Gründungsförderung oder Existenzgründungsfinanzierung erhalten Sie professionelle Unterstützung zu einem Bruchteil der üblichen Kosten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie geförderte Beratung funktioniert, welche Vorteile sie bietet und warum sie für Existenzgründer ein entscheidender Erfolgsfaktor ist.
Was ist geförderte Beratung?
Geförderte Beratung ist ein staatlich unterstütztes Angebot, das Gründern und jungen Unternehmen Zugang zu professioneller Beratung verschafft. Programme wie die Gründungsförderung übernehmen einen Teil der Beratungskosten, um Existenzgründern den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
Die Beratung umfasst Themen wie Businessplan-Erstellung, Finanzierungsstrategien, Marketingkonzepte und rechtliche Rahmenbedingungen.
Ziel ist es, die Erfolgschancen von Neuunternehmen zu steigern und häufige Fehler zu vermeiden.
Diese Förderungen werden von Institutionen wie der KfW, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder regionalen Wirtschaftsförderungen bereitgestellt. Je nach Programm können bis zu 100 % der Beratungskosten übernommen werden, was die finanzielle Belastung für Gründer erheblich reduziert.
Die Finanzierung & Förderung spielt hierbei eine zentrale Rolle, da sie nicht nur Beratung, sondern auch andere Aspekte wie Investitionen oder Liquiditätssicherung abdecken kann.
Vorteile einer geförderten Beratung
Kostenersparnis: Dank staatlicher Zuschüsse zahlen Sie nichts oder nur einen geringen Eigenanteil.
Professionelle Expertise: Sie profitieren von erfahrenen Beratern, die auf Gründungen spezialisiert sind.
Individuelle Lösungen: Die Beratung wird auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ihre Branche zugeschnitten.
Netzwerkzugang: Berater haben oft Kontakte zu Banken, Investoren und Behörden, die Ihnen Türen öffnen.
Langfristiger Erfolg: Eine fundierte Beratung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Unternehmen nachhaltig am Markt bestehen bleibt.

Geförderte Beratung: Zuschuss Übersicht
Ob Sie im Rahmen einer geförderten Beratung einen Zuschuss erhalten, entscheidet Ihr Berater der Agentur für Arbeit. Nachfolgend sind neben bundesweiten sind auch einige Bundesland-spezifische Zuschüsse aufgeführt.
AVGS: Vollständige Kostenübernahme für Beratung (ca. 1.800 € - 7.000 €)
- AVGS = Aktivierungs- und Vermittlungs-GutSchein (Agentur für Arbeit oder Jobcenter)
- Vollständige Kostenübernahme für Beratung/Coaching
- z. B. 1.800–7.000 €, je nach Maßnahme
- Individuell nach Bedarf und Bewilligung
- Mehr Infos hier
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die eine Gründung planen
Vor oder nach Gewerbeanmeldung, abhängig von der Maßnahme
Förderung für Coaching, Qualifizierung oder Gründungsberatung Dauer und Umfang individuell Kombinierbar mit BPW, wenn Beratungsinhalte klar abgegrenzt sind (z.B. AVGS für persönliche Vorbereitung, BPW für betriebswirtschaftliche Beratung)
1. Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit/Jobcenter 2. Auswahl eines zertifizierten Trägers für die Maßnahme 3. Antragstellung mit Nachweis der Notwendigkeit 4. Bewilligung und Ausstellung des Gutscheins Maßnahme durchführen und Nachweise erbringen
Gründungszuschuss: ALG + 300 € KV für 6 Monate (ca. 2.000 € - 3.200€)
- Phase 1: Höhe des zuletzt bezogenen ALG I + 300 €/Monat für 6 Monate
- Phase 2: 300 €/Monat für 9 Monate (bei intensiver Geschäftstätigkeit)
- Mehr Info hier
Arbeitslose mit mind. 150 Tagen Restanspruch auf ALG I, die hauptberuflich gründen
Vor Gewerbeanmeldung oder Beginn der selbstständigen Tätigkeit
1. Nachweis der Eignung für Selbstständigkeit 2. Tragfähiges Gründungskonzept 3. Hauptberufliche Tätigkeit 4. Kombination mit BPW möglich, wenn Beratungsinhalte abgegrenzt sind (z. B. BPW für Businessplan)
1. Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit 2. Einreichung eines Antrags mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, HWK) zur Tragfähigkeit 3. Prüfung und Entscheidung durch die Agentur 4. Kein Rechtsanspruch, Ermessensleistung
Einstiegsgeld: 50 % Regelleistung i. d. R. zunächst für 6 Monate
- 50 % der Regelleistung für bis zu 24 Monate
- i. d. R. zunächst für 6 Monate
Bürgergeld-Empfänger, die haupt- oder nebenberuflich gründen
Vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit
1. Förderung zur Sicherung des Lebensunterhalts 2. Kombinierbar mit Zuschüssen für Sachgüter 3. Regelmäßige Nachweise über Geschäftstätigkeit erforderlich 4. Kombination mit BPW möglich, wenn Beratungsinhalte unterschiedlich sind
1. Beratung beim Jobcenter 2. Antragstellung mit Nachweis der Tragfähigkeit durch fachkundige Stelle 3. Prüfung durch das Jobcenter 4. Bewilligung erfolgt ermessensbasiert
KOMPASS: 90 % Beratungskosten (max. 4.500€)
- 90% Zuschuss für Beratungskosten bis 5.000€: Ergibt maximal 4.500€ Zuschuss
- KOMPASS: Kompakte Hilfe für Solo-Selbständige
Solo-Selbstständige, seit mind. 2 Jahren tätig, max. 1 Vollzeit-Mitarbeiter
Während Selbstständigkeit
1. Gefördert werden Weiterbildungen und Beratungen für Solo-Selbstständige zur Sicherung und Weiterentwicklung ihrer Geschäftstätigkeit, z. B. Coaching, Qualifizierungen, Digitalisierung, Marketing oder Unternehmensstrategie. 2. Kombination mit anderen Zuschüssen wie BPW möglich, wenn Beratungsinhalte unterschiedlich sind, fallbezogenen Prüfung erforderlich
1. Antragstellung online über das KOMPASS-Portal 2. IHK prüft (ca. 2-4 Wochen) 3. Maßnahme: Durchführung der Weiterbildung/Beratung mit zertifiziertem Anbieter. 4. Abrechnung: Nach Abschluss mit Nachweisen (Rechnungen, Teilnahmebescheinigung)
NRW BPW: 50% Beratungskosten (ca. 3.060 €)
- BPW = BeratungsProgramm Wirtschaft NRW
- Regionale Anlaufstellen, STARTERCENTER, IHK, HWK, LGH, IBP)
- 50 % der Beratungskosten (max. 510 €/Tag bei 1.020 € Tageshonorar)
- Bis zu 80 % (816 €/Tag) für bestimmte Zielgruppen (z. B. Bürgergeld-Empfänger)
- Bis zu 90 % bei Zirkelberatungen (max. 918 €/Tag)
- Max. 6 Tage (Neugründung) oder 8 Tage (Übernahme)
Existenzgründer und Jungunternehmen vor oder bei Gründung bzw. Übernahme
Vor Beginn der Beratung
1. Förderung für Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten 2. Beratung durch freie Unternehmensberater 3. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung 4 Kombinierbar mit AVGS, wenn Beratungsinhalte abgegrenzt sind (z. B. AVGS für Coaching, BPW für Businessplan)
1. Kontaktaufnahme mit regionaler Anlaufstelle (z. B. STARTERCENTER NRW, IHK) 2. Antragstellung mit Kostenvoranschlag 3. Prüfung und Bewilligung durch die Anlaufstelle (z. B. LGH, IBP) 4. Beratung nach Bewilligung durchführen
NRW Gründungsstipendium: 1.200 €/Monat für 12 Monate
- 1.200 €/Monat pro Gründer (max. 3 Gründer pro Team), für 12 Monate
- bis 15 Monate bei Elterngeldbezug
- Regionale Bewilligungsstellen, z.B. STARTERCENTER NRW, IHK
Innovative Gründer mit zukunftsweisenden Technologien oder Dienstleistungen
Innerhalb von 12 Monaten nach Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintrag
1. Innovative Geschäftsidee mit Alleinstellungsmerkmalen 2. Sozialversicherungsabgaben inbegriffen 3. Kein gleichzeitiger Elterngeldbezug 4. Präsentation vor Jury bei mangelndem Fortschritt möglich 5. Kombination mit BPW möglich für vorgründungsbezogene Beratung
1. Antragstellung bei der bewilligenden Stelle (z. B. STARTERCENTER NRW) 2. Einreichung von Unterlagen (z. B. Businessplan, Beschreibung der Gründungsidee) 3. Prüfung innerhalb von 3 Monaten 4. Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Coaching-Bestätigung erforderlich
NRW Go-to-Market-Gutschein: Bis 35.000 €
- Wirtschaftsförderung NRW oder beauftragte Stellen
Kleinstunternehmen und Start-ups mit Sitz in NRW
Vor Beginn des Projekts
1. Förderung für Prototypenentwicklung digitaler Produkte 2. Unterstützung für externe Fachkräfte 3. Fokus auf digitale und nachhaltige Transformation 4. Kombination mit BPW möglich, wenn Beratung vor Projektbeginn erfolgt
1. Antragstellung bei der zuständigen Stelle (z. B. Wirtschaftsförderung NRW) 2. Nachweis der Tragfähigkeit und Innovationskraft 3. Prüfung und Bewilligung 4. Nachweis der Verwendung der Mittel
NRW Meister-Prämie: 7.500 €
- Handwerkskammern oder regionale Förderstellen
Handwerksmeister bei Neugründung oder Betriebsübernahme
Vor oder nach Gründung bzw. Übernahme (je nach Programmbedingungen)
1. Förderung für Arbeitsplatzschaffung oder -erhalt 2. Nachweis der Meisterqualifikation erforderlich 3. Kein Rechtsanspruch 4. Kombination mit BPW möglich für vorgründungsbezogene Beratung
1. Antragstellung bei der zuständigen Stelle (z. B. Handwerkskammer) 2. Nachweis der Meisterqualifikation und Gründungsabsicht 3. Prüfung durch die Bewilligungsbehörde 4. Auszahlung nach Bewilligung

Viele Programme setzen ein tragfähiges Gründungskonzept und die Zusammenarbeit mit einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, HWK, STARTERCENTER) voraus.
Programme wie Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und AVGS sind Ermessensleistungen, d. h., es besteht kein Rechtsanspruch.
AVGS und BPW können kombiniert werden, wenn Beratungsinhalte klar abgegrenzt sind (z. B. AVGS für persönliches Coaching, BPW für Businessplan-Erstellung). Andere Programme wie Go-to-Market Gutschein können nicht mit direkten Zuschüssen kombiniert werden, während zinsverbilligte Darlehen oft kombinierbar sind.
Die Verfügbarkeit und genauen Bedingungen können je nach Stadt/Kreis in NRW variieren. Eine Beratung durch STARTERCENTER NRW oder IHK wird empfohlen.
Hessen RKW: 75% Beratungskosten (ca. 2.200 €)
- Bis zu 450 €/Tag für max. 5 Tage (75 % Zuschuss, max. 2.250 €)
- Eigenanteil: 150 €/Tag
Existenzgründer und Jungunternehmen (bis 1 Jahr nach Gründung) in Hessen
Vor Beginn der Beratung, vor oder bis 1 Jahr nach Gründung
1. Förderung für betriebswirtschaftliche Beratung (z. B. Businessplan, Finanzierung) 2. Beratung durch zugelassene Berater 3. Kombination mit AVGS möglich, wenn Beratungsinhalte abgegrenzt sind 4. Kein Beginn der Beratung vor Bewilligung
1. Kontaktaufnahme mit RKW Hessen 2. Antragstellung mit Kostenvoranschlag und Beratungskonzept 3. Prüfung und Bewilligung durch RKW Hessen 4. Beratung durch zugelassene Berater durchführen
BW EXI-Gründungsgutschein: 80% Beratungskosten (ca. 4.000 €)
StarterCenter, IHK, HWK oder andere zugelassene Partner
Bis zu 80 % der Beratungskosten (max. 800 €/Tag)
- Eigenanteil: 20 % (max. 200 €/Tag)
- Max. 5 Tage
Gründungsinteressierte in Baden-Württemberg vor der Unternehmensgründung
Vor Beginn der Beratung, vor der Gründung
1. Förderung für strategische und betriebswirtschaftliche Beratung 2. Beratung durch zugelassene Partner erforderlich 3. Kombination mit AVGS möglich, wenn Beratungsinhalte abgegrenzt sind 4. Kein Beginn der Beratung vor Bewilligung
1. Kontaktaufnahme mit zugelassenen Partnern (z. B. IHK, HWK, StarterCenter) 2. Antragstellung mit Beratungskonzept 3. Prüfung und Bewilligung durch die zuständige Stelle 4. Beratung durch zugelassene Partner durchführen
BW Meistergründungsprämie: 7.500 €
- HWK
- 7.500 € pro Gründung
- plus bis zu 2.500 € für Arbeitsplatzförderung
Handwerksmeister bei Neugründung oder Betriebsübernahme in Baden-Württemberg
Vor oder nach Gründung/Übernahme (je nach Programmbedingungen)
1. Förderung für Arbeitsplatzschaffung oder -erhalt 2. Nachweis der Meisterqualifikation erforderlich 3. Kombination mit EXI-Gründungsgutschein möglich für vorgründungsbezogene Beratung
1. Antragstellung bei der zuständigen Handwerkskammer 2. Nachweis der Meisterqualifikation und Gründungsabsicht 3. Prüfung durch die Bewilligungsbehörde 4. Auszahlung nach Bewilligung

Wie oft wird geförderte Beratung in Anspruch genommen?
Die Nachfrage nach geförderter Beratung ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Laut Statistiken des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nutzen jährlich etwa 50.000 Existenzgründer in Deutschland Förderprogramme, um ihre Geschäftsidee zu realisieren. Besonders Programme wie „Förderung unternehmerischen Know-hows“ der KfW sind beliebt, da sie sowohl für Gründer als auch für junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung zugänglich sind.
Die hohe Inanspruchnahme zeigt, wie wichtig professionelle Unterstützung für Gründer ist. Viele erkennen, dass eine strukturierte Vorbereitung und externe Expertise den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen können. Besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten setzen Gründer auf Existenzgründungsfinanzierung und geförderte Beratung, um Risiken zu minimieren und ihre Geschäftsmodelle zu optimieren.

Für wen ist geförderte Beratung geeignet?
Geförderte Beratung richtet sich an alle, die ein Unternehmen gründen oder ein junges Unternehmen führen. Sie ist besonders wertvoll für Gründer, die noch wenig Erfahrung im Unternehmertum haben oder in komplexen Branchen tätig sind. Ob Sie ein Einzelunternehmen, ein Start-up oder ein mittelständisches Unternehmen aufbauen – die Förderung passt sich Ihren Bedürfnissen an.

Beispiele für Gründer, die von geförderter Beratung profitieren
Anna plant, einen Mode-Shop zu eröffnen. Mit geförderter Beratung erstellt sie einen überzeugenden Businessplan und erhält Unterstützung bei der Beantragung eines KfW-Gründerkredits.
Markus und sein Team entwickeln eine App für nachhaltige Mobilität. Die Beratung hilft ihnen, Investoren zu überzeugen und rechtliche Fragen zu klären.
Lukas möchte eine Schreinerei übernehmen. Geförderte Beratung unterstützt ihn bei der Finanzplanung und der Erstellung eines Marketingkonzepts.
Sarah, eine Grafikdesignerin, nutzt die Beratung, um ihre Preisstrategie zu optimieren und Fördermittel für eine professionelle Website zu beantragen.
Tom plant ein Café mit regionalen Produkten. Die Beratung hilft ihm, Hygienevorschriften einzuhalten und einen Finanzierungsplan zu erstellen.
Warum geförderte Beratung mit uns?
Nutzen Sie Ihren Zuschuss aktiv und sinnvoll, wie wenn Sie ihn selbst hätten vollständig finanzieren müssen. Wir machen bei der Beratungsqualität keine Unterschiede zwischen Selbstzahlern und geförderten Beratungen. Deshalb sprechen folgende Argumente für uns:

Hohe Erfolgsquote: 83 % unserer Kunden sind nach fünf Jahren noch am Markt
Ein entscheidender Vorteil unserer Beratung ist die nachweisbare Erfolgsquote. Während der Durchschnitt der Unternehmen, die nach fünf Jahren noch am Markt sind, bei nur 37 % liegt, erreichen wir mit unseren Kunden eine Erfolgsquote von 83 %. Dieser Unterschied entsteht durch unsere fundierte, individuelle Beratung, die auf langfristigen Erfolg ausgelegt ist. Wir analysieren Ihre Geschäftsidee, prüfen Marktchancen und entwickeln Strategien, die Ihr Unternehmen widerstandsfähig machen.

Maßgeschneiderte Unterstützung für Ihr Vorhaben
Jede Geschäftsidee ist einzigartig – und genauso einzigartig ist unsere Beratung. Wir nehmen uns die Zeit, Ihr Projekt im Detail zu verstehen, und entwickeln Lösungen, die speziell auf Ihre Ziele und Herausforderungen abgestimmt sind. Ob Sie einen detaillierten Businessplan benötigen, Ihre Zielgruppe besser verstehen wollen oder Unterstützung bei der Finanzierung & Förderung suchen – wir passen unsere Beratung an Ihre Bedürfnisse an.

Ausreichend Zeit für Ihren Erfolg
Eine erfolgreiche Gründung braucht Zeit und Sorgfalt. Deshalb legen wir großen Wert darauf, Ihnen ausreichend Zeit für die Beratung zu widmen. In mehreren Sitzungen analysieren wir gemeinsam Ihre Geschäftsidee, prüfen Fördermöglichkeiten und erarbeiten Strategien für nachhaltiges Wachstum. Unser Ziel ist es, Sie nicht nur in der Anfangsphase, sondern auch langfristig zu begleiten.

Starke Kontakte zu Banken und Finanzinstituten
Die Finanzierung ist oft eine der größten Hürden für Gründer. Dank unserer langjährigen Kontakte zu Banken und Finanzinstituten unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Krediten oder Fördermitteln. Wir helfen Ihnen, einen überzeugenden Finanzierungsantrag zu stellen und erhöhen so Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Existenzgründungsfinanzierung.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur geförderten Beratung
Was kostet eine geförderte Beratung?
Die Kosten variieren je nach Förderprogramm und Beratungsumfang. In der Regel übernimmt der Staat bis zu 100 % der Kosten, sodass Sie keinen oder nur einen geringen Eigenanteil zahlen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Kostenkalkulation.
Wer kann geförderte Beratung in Anspruch nehmen?
Gründer, Freiberufler und junge Unternehmen (bis fünf Jahre nach Gründung) können geförderte Beratung beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie in Deutschland tätig sind und die Förderkriterien erfüllen.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Der Antrag wird in der Regel über regionale Beratungsstellen oder direkt bei Förderbanken wie der KfW gestellt. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und prüfen, welche Programme für Sie infrage kommen.
Wie lange dauert die Beratung?
Die Dauer hängt von Ihrem Projekt ab. In der Regel umfasst die Beratung mehrere Sitzungen über einige Wochen, um alle Aspekte Ihrer Gründung abzudecken.
Welche Themen werden in der Beratung behandelt?
Typische Themen sind Businessplan-Erstellung, Finanzierungsstrategien, Marketing, rechtliche Fragen und Fördermöglichkeiten. Wir passen die Inhalte an Ihre individuellen Bedürfnisse an.
Kann ich auch ohne Vorkenntnisse eine Beratung nutzen?
Ja, geförderte Beratung ist auch für Gründer ohne unternehmerische Erfahrung geeignet. Unsere Experten erklären alle Schritte verständlich und begleiten Sie auf Ihrem Weg.
Muss ich die Förderung zurückzahlen?
Nein, geförderte Beratung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Lediglich der Eigenanteil der Beratungskosten ist von Ihnen zu tragen.
Ihr nächster Schritt zur erfolgreichen Gründung
Geförderte Beratung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Existenzgründung. Mit professioneller Unterstützung, maßgeschneiderten Lösungen und starken Finanzierungspartnern erhöhen Sie Ihre Chancen auf langfristigen Erfolg. Lassen Sie sich unverbindlich beraten und starten Sie durch! Kontaktieren Sie uns hier.

