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Ab 1,25 Mio€ NRW

NRW Landesbürgschaft: Ihre Chance für eine erfolgreiche Unternehmensfinanzierung

Die Finanzierung eines Unternehmens ist für Existenzgründer und junge Unternehmen oft eine der größten Herausforderungen. Besonders in der Anfangsphase fehlen häufig ausreichende Sicherheiten, um Kredite von Banken zu erhalten.

Hier setzt die Landesbürgschaft an – ein bewährtes Instrument, das Ihnen als Gründer oder Unternehmer in Nordrhein-Westfalen den Zugang zu Finanzierungen erleichtert. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Landesbürgschaft, ihre Vorteile und wie Sie diese in Anspruch nehmen können, insbesondere mit Unterstützung durch PwC und die Landesbürgschaft NRW.

Eine Landesbürgschaft ist eine staatliche Ausfallbürgschaft, die vom Land Nordrhein-Westfalen gewährt wird, um Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Vorhaben zu unterstützen. Sie dient dazu, Kreditinstitute abzusichern, indem das Land einen Teil des Kreditrisikos übernimmt – in der Regel bis zu 80 % des Kreditbetrags. Dadurch wird es für Banken attraktiver, Kredite an Unternehmen oder Existenzgründer zu vergeben, die sonst aufgrund fehlender Sicherheiten abgelehnt würden.

Das Land Nordrhein-Westfalen arbeitet hierbei eng mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC zusammen, die als Mandatar die Antragsbearbeitung übernimmt. Die Landesbürgschaft ist besonders geeignet für Vorhaben, die volkswirtschaftlich förderungswürdig und betriebswirtschaftlich tragfähig sind. Sie kann für Investitionen, Betriebsmittel, Umstrukturierungen oder sogar klimaneutrale Transformationsprojekte genutzt werden, wie etwa die neue Sonderbürgschaft für nachhaltige Prozesse.

Vorteile der Landesbürgschaft

  • Erhöhte Kreditvergabechancen: Banken sind eher bereit, Kredite zu gewähren, da das Land einen Großteil des Risikos übernimmt.

  • Kostensenkung: Durch die Absicherung kann oft ein niedrigerer Kreditzins erzielt werden.

  • Flexible Einsatzmöglichkeiten: Von Investitionskrediten über Betriebsmittel bis hin zu Avalkrediten – die Landesbürgschaft ist vielseitig einsetzbar.

  • Unterstützung durch Experten: PwC begleitet den gesamten Antragsprozess und stellt sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Landesbürgschaft NRW ist somit ein Schlüssel zur Verwirklichung Ihrer unternehmerischen Vision, insbesondere für Gründer, die oft mit begrenzten Eigenmitteln starten.

Die Landesbürgschaft ist ein etabliertes Instrument, das in Nordrhein-Westfalen regelmäßig genutzt wird. In den letzten zehn Jahren konnten laut PwC über 325 Vorhaben mit einem Kreditvolumen von 2,2 Milliarden Euro durch Landesbürgschaften gefördert werden. Diese beeindruckende Zahl zeigt, wie bedeutend dieses Förderinstrument für die Wirtschaft in NRW ist.

Die Nachfrage nach Landesbürgschaften ist besonders hoch bei Existenzgründern, kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen, die in innovative oder nachhaltige Projekte investieren. Mit der Einführung der Sonderbürgschaft für klimaneutrale Transformationsvorhaben im Jahr 2024 ist die Nachfrage weiter gestiegen, da Unternehmen zunehmend in nachhaltige Technologien und Prozesse investieren.

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag liegt in der Regel bei vier bis sechs Wochen, wobei PwC als Mandatar eine schnelle und professionelle Abwicklung sicherstellt. Die hohe Inanspruchnahme zeigt, dass die Landesbürgschaft ein bewährtes und vertrauensvolles Instrument ist, das von vielen Unternehmen geschätzt wird.

Für welchen Kreditnehmer ist die Landesbürgschaft geeignet?

Die Landesbürgschaft NRW richtet sich an eine breite Zielgruppe, die folgende Kriterien erfüllen muss:

  • Gewerbliche Unternehmen: Sowohl etablierte Unternehmen als auch Existenzgründer können die Bürgschaft beantragen.

  • Freiberufler: Ärzte, Anwälte oder andere freie Berufe, die in NRW tätig sind.

  • Land- und Forstwirtschaft: Betriebe, die in diesen Sektoren investieren möchten.

  • Natürliche Personen im Rahmen einer Gründung oder Nachfolge: Ideal für Gründer, die ein Unternehmen starten oder übernehmen möchten.

Wichtig ist, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig ist und die Finanzierung ohne die Bürgschaft nicht zustande käme. Zudem müssen Antragsteller kreditwürdig sein und einen soliden Businessplan vorlegen, der die Rückzahlungsfähigkeit des Kredits belegt.

Beispiele für geeignete Kreditnehmer

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Start-up im Technologiebereich:

Ein junges Unternehmen in Düsseldorf entwickelt eine Software für die Digitalisierung von Produktionsprozessen. Für die Anschaffung von Servern und die Einstellung von Fachkräften benötigt es einen Investitionskredit, hat jedoch kaum Eigenkapital. Die Landesbürgschaft ermöglicht die Finanzierung.

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Handwerksbetrieb in der Expansion:

Ein Schreinerbetrieb in Münster möchte neue Maschinen anschaffen, um die Produktionskapazität zu erhöhen. Die Landesbürgschaft deckt das Risiko für die Bank ab.

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Nachhaltigkeitsprojekt:

Ein mittelständisches Unternehmen in Köln plant, seine Produktion auf klimaneutrale Verfahren umzustellen. Die Sonderbürgschaft NRW unterstützt dieses Vorhaben.

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Existenzgründerin im Einzelhandel:

Eine Gründerin möchte in Dortmund ein nachhaltiges Modegeschäft eröffnen. Mit der Landesbürgschaft erhält sie den nötigen Kredit für die Ladeneinrichtung.

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Freiberufler in der Medizin:

Ein Arzt in Aachen plant die Eröffnung einer Praxis, verfügt jedoch über begrenzte Sicherheiten. Die Landesbürgschaft erleichtert die Finanzierung der Praxisausstattung.

KiK: Kompetenz in Kredit

Unser Netzwerk: Starke Bankkontakte für Ihren Erfolg

Finanzierung maßgeschneidert

Ein entscheidender Vorteil bei der Beantragung einer Landesbürgschaft ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner wie PwC, der über ausgezeichnete Kontakte zu Banken in Nordrhein-Westfalen und der EU verfügt.

Diese etablierten Beziehungen erleichtern die Kommunikation zwischen Ihnen, der Bank und dem Land, was den Antragsprozess beschleunigt und die Erfolgschancen erhöht.

Beratung maßgeschneidert

Unsere Experten kennen die Anforderungen der Kreditinstitute und unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Unterlagen präzise vorzubereiten.

Durch die enge Zusammenarbeit mit den Banken stellen wir sicher, dass Ihr Antrag den banküblichen Standards entspricht und schnell bearbeitet wird. So sparen Sie wertvolle Zeit und erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Finanzierung.

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Wann kann ich das einsetzen?

FAQ: Häufige Fragen zur Landesbürgschaft

Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Existenzgründer in Nordrhein-Westfalen können die Landesbürgschaft beantragen, sofern sie kreditwürdig sind und das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig ist.

Die Kosten setzen sich aus einem einmaligen Antragsentgelt (0,5 % des Bürgschaftsbetrags, maximal 25.000 Euro) und einem laufenden Bürgschaftsentgelt (mindestens 0,5 % p.a. des verbleibenden Bürgschaftsbetrags) zusammen. Diese Kosten können durch niedrigere Kreditzinsen kompensiert werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Nein, die Landesbürgschaft ist in der Regel für neue Kredite gedacht. Umfinanzierungen können jedoch in Ausnahmefällen unterstützt werden, wenn sie einer betriebswirtschaftlich sinnvollen Neuausrichtung dienen.

Die Landesbürgschaft deckt verschiedene Finanzierungsformen ab, darunter Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite, Leasing und Factoring.

Unternehmen in Schwierigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. nach EU-Sanierungsrichtlinien) ebenfalls gefördert werden, sofern ein tragfähiger Sanierungsplan vorliegt.

Ja, Kreditinstitute mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum können Bürgschaftsanträge stellen.

Die Landesbürgschaft beginnt in der Regel ab einem Volumen von 1,25 Millionen Euro. Kleinere Beträge werden oft von der Bürgschaftsbank NRW übernommen (bis 2 Millionen Euro).

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Voraussetzungen für die Finanzierung: Businessplan und Finanzplan

Ein zentraler Bestandteil für die erfolgreiche Beantragung einer Landesbürgschaft ist ein überzeugender Businessplan und ein detaillierter Finanzplan. Diese Dokumente sind essenziell, um sowohl die Bank als auch den Bürgschaftsausschuss von der Tragfähigkeit Ihres Vorhabens zu überzeugen.

Der Businessplan

Ihr Businessplan sollte folgende Punkte enthalten:

  • Beschreibung des Geschäftsmodells: Was ist Ihre Geschäftsidee? Welche Produkte oder Dienstleistungen bieten Sie an?

  • Markt- und Wettbewerbsanalyse: Wer sind Ihre Zielkunden, und wie positionieren Sie sich gegenüber der Konkurrenz?

  • Marketing- und Vertriebsstrategie: Wie planen Sie, Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu vermarkten?

  • Unternehmensstruktur: Wer sind die handelnden Personen, und welche Qualifikationen bringen sie mit?

  • Ziele und Meilensteine: Welche kurz- und langfristigen Ziele verfolgen Sie?

Der Finanzplan

Der Finanzplan sollte die finanziellen Aspekte Ihres Vorhabens detailliert darstellen:

  • Kapitalbedarf: Welche Investitionen sind notwendig, und wie hoch ist der Finanzierungsbedarf?

  • Umsatz- und Kostenplanung: Wie entwickeln sich Ihre Einnahmen und Ausgaben in den nächsten drei bis fünf Jahren?

  • Liquiditätsplanung: Wie stellen Sie sicher, dass Sie Ihre laufenden Kosten decken können?

  • Rückzahlungsfähigkeit: Wie planen Sie, den Kredit zurückzuzahlen?

Unsere Gründungsberater unterstützen Sie dabei, einen professionellen Business- und Finanzplan zu erstellen, der die Anforderungen von Banken und dem Bürgschaftsausschuss erfüllt. Mit diesen Dokumenten erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Finanzierung erheblich.

Ablauf

Ihr Weg zur Landesbürgschaft mit PwC

Die Zusammenarbeit mit PwC als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Als erfahrener Partner übernimmt PwC die gesamte Antragsbearbeitung, von der Prüfung der Unterlagen bis zur Erstellung der Bürgschaftsvorlage für den Landesbürgschaftsausschuss.

Dank der langjährigen Erfahrung und der engen Zusammenarbeit mit Kreditinstituten stellt PwC sicher, dass Ihr Antrag effizient und professionell bearbeitet wird.

Die Schritte zur Landesbürgschaft

  1. Kontaktaufnahme: Wenden Sie sich an PwC oder ein Startercenter NRW, um eine erste Beratung zu erhalten.

  2. Antragsvorbereitung: Gemeinsam mit Ihrer Bank und PwC stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen.

  3. Vorprüfung: PwC prüft die Unterlagen und gibt eine Einschätzung zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.

  4. Antragstellung: Der Antrag wird über ein Kreditinstitut eingereicht, das in der EU ansässig ist.

  5. Entscheidung: Der Bürgschaftsausschuss des Landes entscheidet über Ihren Antrag, basierend auf der von PwC erstellten Vorlage.

  6. Auszahlung: Nach Bewilligung erhalten Sie die Bürgschaftsurkunde, und die Finanzierung kann beginnen.

Fazit: Nutzen Sie die Landesbürgschaft für Ihren Erfolg

Die Landesbürgschaft NRW ist ein mächtiges Instrument, um Ihre unternehmerischen Pläne zu verwirklichen. Ob Sie ein Start-up gründen, ein bestehendes Unternehmen erweitern oder in nachhaltige Projekte investieren möchten – mit der Unterstützung von PwC und einem soliden Business- und Finanzplan stehen Ihnen alle Türen offen.

Nutzen Sie die Möglichkeit, von starken Bankkontakten und einer professionellen Antragsbearbeitung zu profitieren, und setzen Sie Ihre Visionen in die Tat um. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Finanzierungsmöglichkeiten zu besprechen!

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