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Gründerkredit KfW

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Gründerkredit KfW

Gründerkredit KfW: Finanzierung für Ihren Unternehmensstart

Sie planen, ein Unternehmen in Deutschland zu gründen oder zu übernehmen? Der Gründerkredit KfW, auch bekannt als KfW Gründerkredit, KfW Startgeld oder ERP-Gründerkredit, bietet Ihnen die ideale finanzielle Unterstützung für Ihre Existenzgründung oder Nachfolge. Mit bis zu 125.000 Euro Kreditvolumen, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel, können Sie Investitionen und laufende Kosten ohne Eigenkapital finanzieren. Erfahren Sie, wie Sie von den attraktiven Konditionen der KfW profitieren können.

Was ist der Gründerkredit KfW?

Der ERP-Gründerkredit Startgeld (067) ist ein Förderprogramm der KfW für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind. Es unterstützt sowohl die Gründung als auch die Festigung von Unternehmen in Deutschland. Ob Maschinen, IT-Ausstattung, Grundstücke, Gebäude, Betriebsmittel oder Marketingkosten – der KfW Gründerkredit finanziert alles, was Sie für Ihren Start benötigen, bis zu 100 % des Fremdfinanzierungsbedarfs.

Ihre Vorteile mit dem KfW Startgeld

  • Kein Eigenkapital erforderlich: Starten Sie auch ohne Eigenmittel.
  • Flexible Laufzeiten: Wählen Sie zwischen 3, 5 oder bis zu 10 Jahren, mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren, um Ihre Liquidität zu schonen.
  • 80 % Haftungsfreistellung: Die KfW übernimmt 80 % des Risikos, was die Kreditvergabe Ihrer Bank erleichtert.
  • Zinsgünstige Konditionen: Dank des ERP-Sondervermögens profitieren Sie von niedrigen Zinssätzen, die am Tag der Zusage festgelegt werden.
  • Vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Finanzieren Sie Investitionen wie Anlagen, Software, Geschäftsausstattung oder Betriebsmittel wie Warenlager und laufende Kosten.

Wer kann den ERP-Gründerkredit beantragen?

Der Gründerkredit KfW richtet sich an natürliche Personen und kleine Unternehmen, die in Deutschland gründen oder übernehmen. Voraussetzungen sind:

  • Fachliche und kaufmännische Qualifikationen.
  • Aktive Beteiligung in der Geschäftsführung und ausreichender unternehmerischer Einfluss.
  • Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
  • Das Unternehmen darf nicht von Kreditinstituten oder Versicherungen mit mehr als 25 % beteiligt sein.

So beantragen Sie den KfW Gründerkredit

  1. Prüfen Sie die Voraussetzungen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Vorhaben in Deutschland stattfindet und Sie die erforderlichen Qualifikationen mitbringen.
  2. Bereiten Sie Unterlagen vor: Dazu gehören ein Lebenslauf, ein Businessplan sowie eine Selbstauskunft über Vermögen und Verbindlichkeiten.
  3. Kontaktieren Sie Ihre Bank: Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Hausbank oder einer Genossenschaftsbank, die den Antrag an die KfW weiterleitet.

Die KfW übernimmt keine Umschuldungen, Nachfinanzierungen oder bestimmte Baumaßnahmen wie Betreutes Wohnen. Weitere Details finden Sie auf der offiziellen Webseite: www.kfw.de.

Warum der KfW Startgeld die richtige Wahl ist

Mit dem ERP-Gründerkredit starten Sie flexibel und sicher in Ihre Selbstständigkeit. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, solange die EU-Beihilfevorschriften (z. B. De-minimis-Regelung) eingehalten werden. Dank der 80 % Haftungsfreistellung und der zinsgünstigen Finanzierung ist der KfW Gründerkredit besonders attraktiv für Gründer mit begrenztem Eigenkapital.

Nutzen Sie die Chance und starten Sie Ihr Unternehmen mit dem Gründerkredit KfW. Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de oder direkt bei Ihrem Finanzierungspartner.

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