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Zuschuss

Anmerkungen

  • Allgemeine Hinweise: Viele Programme setzen ein tragfähiges Gründungskonzept und die Zusammenarbeit mit einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, HWK, STARTERCENTER NRW) voraus. Die Antragstellung erfolgt oft über regionale Anlaufstellen oder digitale Portale wie förderung.NRW.

  • Ermessensleistung: Programme wie Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und AVGS sind Ermessensleistungen, d. h., es besteht kein Rechtsanspruch.

  • Förderkombinationen: AVGS und BPW können kombiniert werden, wenn Beratungsinhalte klar abgegrenzt sind (z. B. AVGS für persönliches Coaching, BPW für Businessplan-Erstellung). Andere Programme wie Go-to-Market Gutschein können nicht mit direkten Zuschüssen kombiniert werden, während zinsverbilligte Darlehen oft kombinierbar sind.

  • Regionale Unterschiede: Die Verfügbarkeit und genauen Bedingungen können je nach Stadt/Kreis in NRW variieren. Eine Beratung durch STARTERCENTER NRW oder IHK wird empfohlen.

Förderhöhe Förderprogramm & Bewilligungsbehörde Zielgruppe Zeitpunkt der Antragstellung Ablauf der Beantragung Kriterien

- Phase 1: Höhe des zuletzt bezogenen ALG I + 300 €/Monat für 6 Monate

- Phase 2: 300 €/Monat für 9 Monate (bei intensiver Geschäftstätigkeit)

Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit)

Arbeitslose mit mind. 150 Tagen Restanspruch auf ALG I, die hauptberuflich gründen

Vor Gewerbeanmeldung oder Beginn der selbstständigen Tätigkeit

1. Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit
2. Einreichung eines Antrags mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, HWK) zur Tragfähigkeit des Vorhabens
3. Prüfung und Entscheidung durch die Agentur
4. Kein Rechtsanspruch, Ermessensleistung

- Nachweis der Eignung für Selbstständigkeit
- Tragfähiges Gründungskonzept
- Hauptberufliche Tätigkeit
- Kein erneuter Antrag innerhalb von 2 Jahren möglich
- Kombination mit BPW möglich, wenn Beratungsinhalte abgegrenzt sind (z. B. BPW für Businessplan)

50 % der Regelleistung für bis zu 24 Monate (i. d. R. zunächst für 6 Monate)

Einstiegsgeld (Jobcenter)

Bürgergeld-Empfänger, die haupt- oder nebenberuflich gründen

Vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit

1. Beratung beim Jobcenter
2. Antragstellung mit Nachweis der Tragfähigkeit durch fachkundige Stelle
3. Prüfung durch das Jobcenter
4. Bewilligung erfolgt ermessensbasiert

- Förderung zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Kombinierbar mit Zuschüssen für Sachgüter
- Regelmäßige Nachweise über Geschäftstätigkeit erforderlich
- Kombination mit BPW möglich, wenn Beratungsinhalte unterschiedlich sind

1.200 €/Monat pro Gründer (max. 3 Gründer pro Team), für 12 Monate (bis 15 Monate bei Elterngeldbezug)

Gründungsstipendium NRW

(Regionale Bewilligungsstellen, z. B. STARTERCENTER NRW, IHK)

Innovative Gründer mit zukunftsweisenden Technologien oder Dienstleistungen

Innerhalb von 12 Monaten nach Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintrag

1. Antragstellung bei der bewilligenden Stelle (z. B. STARTERCENTER NRW)
2. Einreichung von Unterlagen (z. B. Businessplan, Beschreibung der Gründungsidee)
3. Prüfung innerhalb von 3 Monaten
4. Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Coaching-Bestätigung erforderlich

- Innovative Geschäftsidee mit Alleinstellungsmerkmalen
- Sozialversicherungsabgaben inbegriffen
- Kein gleichzeitiger Elterngeldbezug
- Präsentation vor Jury bei mangelndem Fortschritt möglich
- Kombination mit BPW möglich für vorgründungsbezogene Beratung

- 50 % der Beratungskosten (max. 510 €/Tag bei 1.020 € Tageshonorar)
- Bis zu 80 % (816 €/Tag) für bestimmte Zielgruppen (z. B. Bürgergeld-Empfänger)
- Bis zu 90 % bei Zirkelberatungen (max. 918 €/Tag)
- Max. 6 Tage (Neugründung) oder 8 Tage (Übernahme)

Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW)

(Regionale Anlaufstellen , STARTERCENTER NRW, IHK, HWK, LGH, IBP)

Existenzgründer und Jungunternehmen vor oder bei Gründung/Übernahme

Vor Beginn der Beratung

1. Kontaktaufnahme mit regionaler Anlaufstelle (z. B. STARTERCENTER NRW, IHK)
2. Antragstellung mit Kostenvoranschlag
3. Prüfung und Bewilligung durch die Anlaufstelle (z. B. LGH, IBP)
4. Beratung nach Bewilligung durchführen

- Förderung für Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten
- Beratung durch freie Unternehmensberater
- Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung
- Kombinierbar mit AVGS, wenn Beratungsinhalte abgegrenzt sind (z. B. AVGS für Coaching, BPW für Businessplan)

Bis zu 35.000 € pro Projekt

Go-to-Market Gutschein

Wirtschaftsförderung NRW oder beauftragte Stellen)

Kleinstunternehmen und Start-ups mit Sitz in NRW

Vor Beginn des Projekts

1. Antragstellung bei der zuständigen Stelle (z. B. Wirtschaftsförderung NRW)
2. Nachweis der Tragfähigkeit und Innovationskraft
3. Prüfung und Bewilligung
4. Nachweis der Verwendung der Mittel

- Förderung für Prototypenentwicklung digitaler Produkte
- Unterstützung für externe Fachkräfte
- Fokus auf digitale und nachhaltige Transformation
- Kombination mit BPW möglich, wenn Beratung vor Projektbeginn erfolgt

7.500 € pro Gründung

Meister-Gründungsprämie

(Handwerkskammern oder regionale Förderstellen)

Handwerksmeister bei Neugründung oder Betriebsübernahme

Vor oder nach Gründung/Übernahme (je nach Programmbedingungen)

1. Antragstellung bei der zuständigen Stelle (z. B. Handwerkskammer)
2. Nachweis der Meisterqualifikation und Gründungsabsicht
3. Prüfung durch die Bewilligungsbehörde
4. Auszahlung nach Bewilligung

- Förderung für Arbeitsplatzschaffung oder -erhalt
- Nachweis der Meisterqualifikation erforderlich
- Kein Rechtsanspruch
- Kombination mit BPW möglich für vorgründungsbezogene Beratung

- Vollständige Kostenübernahme für Beratung/Coaching (z. B. 1.500–6.000 €, je nach Maßnahme)
- Individuell nach Bedarf und Bewilligung

AVGS

Aktivierungs- und Vermittlungs-Gutschein 

(Agentur für Arbeit oder Jobcenter)

Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die eine Gründung planen

Vor oder nach Gewerbeanmeldung, abhängig von der Maßnahme

1. Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit/Jobcenter
2. Auswahl eines zertifizierten Trägers für die Maßnahme
3. Antragstellung mit Nachweis der Notwendigkeit
4. Bewilligung und Ausstellung des Gutscheins
5. Maßnahme durchführen und Nachweise erbringen

- Förderung für Coaching, Qualifizierung oder Gründungsberatung
- Maßnahme muss zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen
- Dauer und Umfang individuell
- Kombinierbar mit BPW, wenn Beratungsinhalte klar abgegrenzt sind (z. B. AVGS für persönliche Vorbereitung, BPW für betriebswirtschaftliche Beratung)

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